Informationen zu Verbesserungsbeiträgen durch die VG Mespelbrunn
In der letzten Woche hat die VG Schreiben verschickt, die die Grundstückseigentümer über die Berechnungsgrundlage für die anstehenden Verbesserungsbeiträge informieren sollen. Sie enthalten wohl massive Fehler: Ich habe einen Grundstücksstreifen (Nr. 1894), knapp. 6 m breit und 180 m lang. Das Grundbuch gibt eine Fläche von 986 m² an. Im vorderen Bereich an der Wintersbacher Straße besteht auf einer Seite ein Anbaurecht. Auf der anderen muss nach meinen Informationen ein Grenzabstand von 3 m eingehalten werden. Zum Bebauen bleibt also eine Breite von knapp 3 m. Für dieses Grundstück errechnet die VG eine Geschossfläche von 246.5 m², von der dann der Verbesserungsbetrag berechnet werden soll. Angenommen, ich erreichte ein 16 m tiefes und 3 m breites Gebäude, dann brauche ich 5 Stockwerke, um diese Zahl zu erreichen. Ich habe mich entschlossen, die Aktion der Gemeinde mit Humor zu ertragen und zurückgeschrieben:
„Sehr geehrte Damen und Herren, mit Freude habe ich zu Kenntnis genommen, dass ich auf meinem Grundstück ein Gebäude mit einer Geschossfläche von 246,50 m² errichten kann (Siehe Ankündigung von Verbesserungsbeiträgen ….). Ich gehe davon aus, dass nur auf einer Seite eine Grenzbebauung erlaubt ist. Da das Grundstück nur von der Wintersbacher Straße her erschlossen ist, muss wohl auch eine Zufahrt zu dem hinteren Teil des Grundstücks freigehalten werden. Nun frage mich, wie ein solch gewaltiges Gebäude auf dem doch relativ schmalen Grundstück eingepasst werden kann. Bitte teilen Sie mir genau mit, wie ich den Grundriss und die Stockwerksanzahl planen muss, damit das Ganze von Seiten der Gemeinde bzw. des Landratsamtes genehmigungsfähig ist.„

Ob die zuständigen Leute von der VG die Ironie des Schreibens erkannt haben, weiß ich nicht. Sie haben auf jeden Fall bisher nicht geantwortet. Vielleicht ist ihnen auch bewusst geworden, dass hier ein grundsätzlicher Fehler besteht. Alle Mitteilungen müssen überprüft und viele neu berechnet werden. Da steht viel Arbeit an.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass es sinnvoll gewesen wäre, den Trinkwasserverbrauch als Bemessungsgrundlage heranzuziehen (einfach oder als 3-jähriger Durchschnitt). Er liegt der Gemeinde vor, die Zahlen sind eindeutig und unstreitig und eine komplette Berechnung könnte vom Computer in weniger als einem Tag erledigt werden. Bei den relativ wenigen unbebauten Grundstücken könnte später ein Verbesserungsbeitrag zusammen mit der Baugenehmigung erhoben und dann für zukünftige Verbesserungen verwendet werden.